LANUV
Für die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen an in den Verkehr gebrachte Düngemittel ist in NRW das LANUV zuständig. Primäres Ziel der gebührenpflichtigen Düngemittelverkehrskontrolle ist die Sicherung der nachhaltigen Versorgung mit hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen bei gleichzeitigem Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt.